Der derzeitige Grenzwert von 170 kg Stickstoff pro Hektar sollte demnach als Höchstwert betrachtet werden, der aus Sicht der Umweltforschung nur dann akzeptabel ist, wenn er in Gebieten mit ausreichendem Denitrifikationspotenzial in Böden und Grundwasser angewendet wird. Andernfalls stellen Stickstoffausbringungen in dieser Höhe potenziell eine große Gefahr für aquatische Ökosysteme, ihre biologische Vielfalt, ihre Funktionen und damit auch ihre Ökosystemleistungen dar.
Die politische Initiative, Nährstoffkreisläufe zu schließen, ist laut den Forschenden richtig und dient berechtigten Zielen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Eine Erhöhung der Gesamtmenge des ausgebrachten Stickstoffs würde diesen Zielen jedoch zuwiderlaufen. Daher sollten die derzeitigen Grenzwerte von 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschritten werden und Renure-Dünger nicht von Ausnahmen von diesen Grenzwerten profitieren.
Die IGB-Forscher betonen, dass die Anpassung der Annex-Verordnungen der Nitratrichtlinie nicht als politisches Instrument genutzt werden sollten, um in Regionen mit hoher Viehhaltungsdichte noch mehr Nährstoffe in die Umwelt freizusetzen. Stattdessen sollten Anstrengungen unternommen werden, diese Nährstoff-Hotspots zu entschärfen und nachhaltigere landwirtschaftliche Praktiken zu fördern.
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