Blitzlicht
Johannes Graupner

IGB-Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung an der Grenzoder

Forschende kritisieren Scoping-Vorlage der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Die „Stromregelungskonzeption für die Grenzoder“, die Deutschland und Polen in einem bilateralen Abkommen beschlossen haben, wird aktuell von deutscher Seite einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Das sogenannte Scoping ist der erste Verfahrensschritt der SUP. Unter Beteiligung von Fachbehörden, Verbänden und weiteren Akteuren soll dabei der festzulegende Untersuchungsrahmen ermittelt werden. Hierzu hat das IGB eine forschungsbasierte Stellungnahme eingereicht.

Vielfältig strukturierte Auen- und Uferabschnitte an der Oder bei Reitwein im Juni 2009. Zwischenzeitlich wurde dort jedoch ein Parallelwerk im Fluss errichtet, um die Fahrrinne zu vertiefen. Durch diese Maßnahme sind bereits sehr wertvolle Lebensräume verloren gegangen. | Foto: Harald Schulz

Die Forschenden haben die vorgelegte Scoping-Unterlage aus wissenschaftlicher Sicht analysiert. Zusammenfassend stellen sie fest, dass weder Vorhabenszweck noch Vorhabensbeschreibung eindeutig aus der Scoping-Unterlage hervorgehen. Diese hat nicht die fachlich notwendige und objektive Analysen-Breite, sondern operiert auf Basis präferierter Vorannahmen, wodurch das Ergebnis beeinflusst wird. Ebenso fehlt das für das Erkennen des Eingriffsausmaßes unerlässliche Dokument mit der konkret geplanten Stromregelungskonzeption. Dementsprechend unzureichend ist auch die Darstellung der Vorhabenswirkungen.

Ohne eine vollständige Darstellung der Umweltwirkungen zu leisten, enthält die Scoping-Unterlage bereits in dieser Vorphase eine umfassende Abschichtung von Wirkfaktoren, Wirkräumen und Schutzgegenständen hinunter auf die Vorhabensebene, wo Gesamtwirkungen nicht mehr messbar sind. Diese vorgeschlagene frühzeitige Abschichtung ist für die Prüfung der ökologischen wie auch der hydrologischen Auswirkungen im Hinblick auf die fachliche gute Praxis nach Ansicht der Forschenden definitiv nicht ausreichend und daher abzulehnen. Die Wissenschaftler erläutern, dass sich verschiedene Stressoren wechselseitig negativ verstärken können und alle hydromorphologischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf der Ebene der Strategischen Umweltprüfung im Sinne einer kumulativen Betrachtung erfasst werden müssen, um deren mittel- und langfristige Wirkungen sinnvoll und umfassend bewerten zu können.

Das IGB macht die eingereichte Stellungnahme für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich.

Bereits im Dezember 2020 hatten die Forschenden einen IGB Policy Brief veröffentlicht, um auf die Gefahren für Natur und nachhaltige Nutzung durch die Ausbaupläne an der Oder hinzuweisen.

Ansprechpersonen

Christian Wolter

Forschungsgruppenleiter*in
Forschungsgruppe
Fließgewässerrevitalisierung

Jörn Gessner

Forschungsgruppenleiter*in
Forschungsgruppe
Wiedereinbürgerung atlantischer Störe in Deutschland