Nach Ansicht der IGB-Forschenden sollten Wasserkraftprojekte durch die vorgeschlagene Initiative weder priorisiert noch beschleunigt werden – und ihre Genehmigungsverfahren sollten aufgrund der negativen Umweltauswirkungen besonders präzise sein und den Regeln für Umweltverträglichkeitsprüfungen genau folgen. Andernfalls würde die Europäische Kommission ihre eigenen Klima- und Umweltziele sowie die für die europäische Bevölkerung sehr wertvollen Wasserressourcen gefährden. Die Wissenschaftler*innen betonen, dass das Vorsorgeprinzip eine zentrale und große Rolle spielt, denn sobald eine Wasserkraftanlage errichtet ist, können wertvolle Lebensräume und Populationen seltener Arten schnell für immer verschwinden. Dies kann bereits in der Bauphase geschehen – ein vorzeitiger Baubeginn ohne endgültige behördliche Genehmigung sollte daher auf keinen Fall zugelassen werden.
Anstelle der Genehmigungsbeschleunigung sollte die Stilllegung und der Rückbau von Kleinwasserkraftwerken gefördert werden, empfehlen die Forschenden. Dieser Ansatz vereinfacht die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen grundlegend, auch weil dadurch eine großräumige Renaturierung zur Wiederherstellung von 25.000 km frei fließenden Flüssen, wie sie in der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 ausdrücklich vorgesehen ist, möglich wird.
Auf diese Weise könnten wichtige Ökosystemleistungen der Gewässer für Umwelt und Gesellschaft wiederhergestellt werden, wie z.B. natürlicher Klimaschutz einschließlich Hochwasserschutz, stabiler Landschaftswasserhaushalt, Selbstreinigung, Kühlungseffekt und wasserbezogene Naherholung. Dies ist angesichts der zu erwartenden Folgen des Klimawandels besonders wichtig und stärkt die natürliche Widerstandsfähigkeit der Gewässer, so die Forschenden.
Das vollständige IGB-Feedback (auf Englisch) kann direkt von der Website der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.